Berufliche Weiterbildung finanzieren

- Anzeige -  |   Marktplatz

Teilnehmer beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen möchten ihre Kenntnisse im aktuellen Beruf vertiefen und festigen. Dahinter steht häufig die Absicht, sich selbst auf den neuesten Wissensstand zu bringen und so die eigene berufliche Position konkurrenzfähig abzusichern. Der Erwerb spezifischer Zusatzqualifikationen oder die Erschließung ganz neuer Fachthemen können ebenfalls Inhalt einer beruflichen Weiterbildung sein. Am Ziel steht dann ein beruflicher Aufstieg oder ein Abteilungswechsel mit völlig neuen Aufgaben.

Motivationen, sich neben dem Beruf weiter zu bilden, gibt es viele. Dabei muss nicht nur ein großer Teil der Freizeit investiert werden. In der Regel kostet die Weiterbildung auch Geld. Dies können je nach Bildungsträger und Fachthema Summen von bis zu mehreren tausend Euro sein. In die Kalkulation der Kosten für eine Weiterbildung gehören etliche Nebenkosten, die nicht auf der Rechnung des Bildungsanbieters erscheinen. Dazu zählen Unterrichtsmaterial und Fachbücher. Fahrtkosten zum Seminarort oder eventuelle Übernachtungskosten können außerdem anfallen. Müssen besondere Arbeitsmittel wie ein neuer PC oder ein Notebook angeschafft werden, erhöht sich die zu leistende Investition in die Weiterbildung noch einmal. Es lohnt also, möglichst viele Fördertöpfe zu kennen und auszuschöpfen.

Geld sparen durch Anbietervergleich
Wie überall auf dem Markt rentiert sich ein Preisvergleich auch auf dem Bildungsmarkt. Mitunter gibt es bei einzelnen Anbietern Aktionsangebote und Rabatte, mit denen sich bares Geld sparen lässt. Schüler, die die Seminargebühr nach Abschluss des Vertrags sofort in einer Summe begleichen, erhalten häufig einen Preisnachlass. Dies gilt auch für „Wiederholungstäter“, also Schüler, die an einem Institut bereits den zweiten oder dritten Kurs belegen. Treue Kunden profitieren bei vielen Bildungsanbietern von Sonderkonditionen.

Weiterbildungskosten können Werbungskosten sein
Viele Bildungsmaßnahmen, die der Arbeitnehmer aus eigener Tasche bezahlt, können bei der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden. Ob das zuständige Finanzamt die beabsichtigte Weiterbildung als abzugsfähige Werbungskosten anerkennt, wird bestenfalls noch vor Kursbeginn geklärt. Nur so weiß der Steuerpflichtige, ob er eine mögliche Steuererleichterung in seiner Gesamtkalkulation der Bildungskosten berücksichtigen darf. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Anerkennung von Bildungskosten prüft der zuständige Sachbearbeiter in der Regel, in welchem Zusammenhang die Bildungsmaßnahme mit dem aktuell ausgeübten Beruf des Betroffenen steht. Gegen Entscheidungen des Finanzamtes kann Widerspruch eingelegt werden. Im Zweifelsfall hilft der Steuerberater bei der Klärung persönlicher Ansprüche.

Auch wenn Sie zunächst das Geld für die Weiterbildung vorschießen müssen, hilft Ihnen zum Beispiel die Investition in Wertpapiere oder Ähnliches. Informieren Sie sich gut über Devisenhandel für Anfänger, dann können Sie sich schon bald einen attraktiven Nebenverdienst aufbauen.

Förderung durch den Chef
Den Wert gut ausgebildeter Mitarbeiter haben die meisten Unternehmen erkannt. Sie leisten daher gerne finanzielle Unterstützung, wenn der Arbeitnehmer bereit ist, sich in seiner Freizeit fachlich weiterzubilden. Immerhin hat das Unternehmen daraus einen direkten wirtschaftlichen Nutzen und einen Imagegewinn.

Wer eine finanzielle Förderung oder gar die komplette Übernahme der Weiterbildungskosten von seinem Arbeitgeber erhält, muss zumeist eine entsprechende Vereinbarung unterschreiben, die diese Kostenübernahme regelt. Sie kann als Ergänzung des Arbeitsvertrags formuliert werden. Darin wird beispielsweise festgelegt, wie lange der Arbeitnehmer auf Grund der finanziellen Förderung an das Unternehmen gebunden ist. Kündigt er vor Ablauf der vereinbarten Frist, kann der Arbeitgeber je nach Abmachung den geleisteten Weiterbildungszuschuss wieder zurückfordern.

Freigestellt für Bildungsurlaub
Beim Bildungsurlaub handelt es sich nicht um einen Erholungsurlaub, sondern um eine zweckgebundene Freistellung von der Arbeit. In dieser freigestellten Zeit muss der Arbeitnehmer an anerkannten Maßnahmen zur Allgemeinbildung oder zur politischen und beruflichen Bildung teilnehmen. Den Antrag auf Bildungsurlaub stellt der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber. Dies ist frühestens nach einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit möglich. Den Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Jahresurlaub gewähren. Die Kosten für die Bildungsmaßnahme trägt der Arbeitnehmer selbst.

Die gesetzlichen Grundlagen zum Bildungsurlaub variieren in den einzelnen Bundesländern. Eine genaue Recherche ist daher vor Antragstellung und Planung angeraten. Bei Unsicherheiten können Gewerkschaften oder auch der Betriebsrat vor Ort den Arbeitnehmer beraten und unterstützen.

BAföG – Leistungen nach dem Berufsausbildungsgesetz
Der Bezug von BAföG-Leistungen ist nur möglich, wenn der Träger der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend anerkannt ist. Zuständig für Leistungen nach dem BAföG ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Es setzt fachkundige Stellen ein, die die einzelnen Bildungsanbieter und Schulungsinstitute nach bestimmten Kriterien und Qualitätsmerkmalen überprüfen. Nur wer die strengen Maßgaben erfüllt, erhält die nötige Anerkennung und nur dort ist es den Schülern möglich, BAFöG-Leistungen zu beantragen. Ob das ausgesuchte Bildungsinstitut eine entsprechende Anerkennung nachweisen kann, sollte also unbedingt vor Aufnahme einer Bildungsmaßnahme geklärt werden.

Der Bildungsgutschein
Die Agentur für Arbeit bestimmt über die Ausgabe des Bildungsgutscheines im Rahmen einer Kann-Leistung. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht. Die Arbeitsagentur setzt ihn ein, um dem Betroffenen den Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen und um seine Arbeitslosigkeit zu beenden.

Droht einem Beschäftigten Arbeitslosigkeit und kann sie durch eine mögliche Zusatzqualifikation abgewendet werden, wird ebenfalls der Bildungsgutschein eingesetzt. Sieht die Arbeitsagentur allerdings Chancen, den Betroffenen auch ohne Weiterbildung in ein Arbeitsverhältnis zu vermitteln, so wird ein Antrag auf Bildungsgutschein mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt.

Förderung über die Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert speziell pflegende Angehörige sowie Mütter und Väter, die sich in Elternzeit befinden. Für diese Zielgruppe werden die Kosten der Bildungsmaßnahme bis zu 50 Prozent gefördert. Die Förderhöchstsumme beträgt dabei 500 Euro.

Es gibt in Deutschland in allen Bundesländern und Regionen neutrale Bildungsberatungsstellen, die unter anderem zur Bildungsprämie beraten. Hier können Interessierte klären, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie die Anträge zu stellen sind.

Der Bildungskredit für Fortgeschrittene
Ist die Weiterbildung bereits in einem fortgeschrittenen Stadium, kann der Schüler oder Student beim Bundesverwaltungsamt für die Finanzierung der Schlussphase einen Kredit beantragen. Die hier zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich neu festgelegt. Diese Mittel sind begrenzt und Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf eine Zuteilung.

Begabtenförderung
Angehörige der medizinischen oder pflegenden Berufe mit herausragendem Berufsabschluss können für ihre berufliche Weiterbildung spezielle Fördermittel erhalten. Hier setzt die „Stiftung Begabtenförderungswerk für berufliche Bildung“ an. Sie fördert gezielt junge Arbeitnehmer, die bis zu 25 Jahre alt sein dürfen. Für bis zu 27 Jahre alte Interessenten gibt es Ausnahmeregelungen.

Zurück
Foto: © CCO Creative Commons - pixabay.com