Digitaler Nachlass – Was passiert mit meinen Daten, wenn ich sterbe?

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REGENSBURG. Viele Menschen nutzen digitale Dienste, speichern Daten auf Laptops und Festplatten oder sind auf Social-Media-Plattformen registriert. Allerdings setzen sich nur Wenige mit der Frage auseinander, was nach ihrem Tod mit ihren Daten geschieht. Selbst wenn Kenntnis darüber besteht, dass auch diese digitalen Werte vererbbar sind und den sogenannten digitalen Nachlass bilden, werden kaum Vorkehrungen dahingehend getroffen, wie nach dem Tod mit den Daten zu verfahren ist.

Zudem kann es sich für die Erben als schwierig erweisen, überhaupt zu klären welche digitalen Werte zum Nachlass gehören und anschließend ihre Rechte gegenüber den Dienstanbietern geltend zu machen, die oftmals ihren Sitz im Ausland haben.

Darüber hinaus ist auch unter Juristen noch nicht endgültig geklärt, welche Rechte den Erben eines digitalen Nachlasses zukommen. Genau damit haben sich Wissenschaftler der Universitäten Regensburg und Bremen sowie des Fraunhofer Instituts für Sichere Informationstechnologie beschäftigt. Finanziert wurde die Studie vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung. Die Studie hat das BMJV nun veröffentlicht.

Das Thema des digitalen Nachlasses wurde in der Studie aus rechtlicher und technischer Sicht aufgearbeitet. „Wir wollten vor allem klären, welche Rechte Erblassern und Erben haben und welche Maßnahmen sie treffen können, um den Übergang des digitalen Nachlasses auf die Erben durch rechtliche und technische Mittel zu erleichtern“, erklärt Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Löhnig von der Universität Regensburg. Dabei arbeiteten die Wissenschaftler auch Benachteiligungen von Verbrauchern gegenüber großen Dienstanbietern heraus. Zudem formulierten sie Empfehlungen an kleine und mittelständische Unternehmen, wie diese ihre Nutzer bei der Weitergabe ihrer Daten unterstützen können. Insgesamt wurde auch untersucht, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Auch in dem Fall, dass sich ein Nutzer von Online-Diensten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten, hier seine Daten und Nutzerkonten, kümmern kann, stellen sich ähnliche Probleme. Auch in diesem Zusammenhang haben die Wissenschaftler daher die Rechte der Verbraucher sowie Handlungsempfehlungen an die Nutzer herausgearbeitet, wie sie für diese Situation vorsorgen können. Zusätzlich erläutern sie für Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte, welche Besonderheiten im digitalen Bereich zu beachten sind.
Ziel der Studie ist es somit auch, das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Fragen des digitalen Nachlasses zu stärken.

Die Studie können Sie einsehen unter https://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Studie_digitaler_Nachlass.html

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Wissenschaftler untersuchen, wie Erblasser ihre digitalen Daten am besten vererben können. (Foto: © Antonia Pröls)