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Anpassung der Regeln beim Besuch der Uniklinik

|   Regensburg

REGENSBURG. Infolge der sinkenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus hat sich das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) entschlossen, die Besuchsmöglichkeiten bei stationären Patienten anzupassen. 

Dem Universitätsklinikum war und ist es während der gesamten Pandemiephase ein großes Anliegen, stationären Patienten die Möglichkeit zu gewähren, regelmäßige Besuche zu erhalten. Das derzeitige Infektionsgeschehen erlaubt es nun, die bislang sehr strikten Regelungen anzupassen und auf die rückläufigen Infektionszahlen zu reagieren. „Besuche von Angehörigen und Freunden sind während einer schweren Erkrankung oder nach einer Operation wichtige Stützen für unsere Patienten. Umso mehr freut es mich, dass wir den sinkenden Infektionszahlen Rechnung tragen können und unsere Besuchsregelungen anpassen können", erklärt Professor Dr. Oliver Kölbl, Ärztlicher Direktor des UKR.

Jeder stationäre Patient kann, ohne spezielle Genehmigung, innerhalb der festgelegten Besuchszeit von 13 bis 18 Uhr täglich bis zu zwei Besucher empfangen. Diese dürfen sich allerdings nicht gleichzeitig im Zimmer des Patienten aufhalten. Grundsätzlich werden weiterhin alle Besucher mit persönlichen Daten erfasst, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Hierfür werden die Besucher gebeten, ein Meldeformular vorab auszufüllen, zu unterschreiben und am jeweiligen Stationsstützpunkt abzugeben. Das Meldeformular ist für jeden Besuch erneut auszufüllen.

Die Besucher müssen sich an die Hygienevorgaben des UKR halten: Ab dem Betreten des Klinikumsgebäudes muss für die gesamte Aufenthaltsdauer eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung oder FFP2-Maske  getragen werden; beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und der Station ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Zugleich weist das UKR darauf hin, dass Personen, die Patienten zu ambulanten oder stationären Terminen ins Klinikum begleiten, nur dann erlaubt sind, wenn der Patient dringlich auf Hilfe angewiesen ist. In derartigen Fällen kann momentan nur eine Begleitperson genehmigt werden. Begleitpersonen müssen sich mit dem entsprechenden Meldebogen registrieren und ebenfalls alle Hygienevorgaben einhalten. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass diese Regeln auch für Personen gelten, die nach den geltenden Regeln des RKI einen kompletten Impfschutz aufweisen.

Die Regelungen im Detail sind unter www.ukr.de zu finden.
 

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Foto: UKR/Klaus Völcker