REGENSBURG. Fast alle Unternehmen im IHK-Bezirk sind inhabergeführt. Entsprechend viele Familienunternehmerinnen und -unternehmer engagieren sich in der Vollversammlung der IHK. Am Dienstag stimmte das regionale Parlament der Wirtschaft über ein Positionspapier zur Erbschaftsteuerreform ab. Seine Kernforderung lautet, den Gesetzentwurf mittelstandsfreundlich nachzubessern.
Der Vorsitzende des Steuerausschusses, Dr. Lothar Koniarski stellte der Vollversammlung die Gründe für das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 17. Dezember 2014 vor. Das bisherige Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurde teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das Verfassungsgericht bestätigte allerdings die mögliche Begünstigung von Betriebsvermögen zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Große Bedeutung der Familienunternehmen in Deutschland
Bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer geht es der IHK-Organisation um den Erhalt der Familienunternehmen. Sie stellen in Deutschland den Löwenanteil an Betrieben und Arbeitsplätzen. Der vom Bundeskabinett am 8. Juli 2015 beschlossene Gesetzentwurf ist zu kompliziert und kaum in die Realität übertragbar, folgerte Koniarski: „Es ist ein sehr schwieriges Gesetz, das durchaus wieder vor dem Verfassungsgericht landen könnte.“
KPMG-Steuerexperte Karl Spangler engagiert sich ehrenamtlich beim DIHK-Steuerausschuss und ist dort Mitglied im Arbeitskreis Erbschaftsteuer. Der Regensburger kritisiert vor allem die Einbeziehung von Privatvermögen bei der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung. Trotz guter Argumente der Wirtschaft soll nach dem Willen des Gesetzgebers mitübertragenes und sogar vorhandenes Privatvermögens eines Erben bei der Prüfung angerechnet werden. „Faktisch wird für Unternehmenserben so eine Vermögensteuer eingeführt“, sagt Spangler. Die Erbschaftssteuer behindere Nachfolgeregelungen und laufe Gleichheitsgrundsätzen zuwider. Eine vernünftige Erbschaftsteuer muss einfach und transparent sein sowie Planungssicherheit schaffen“, sagte Spangler.
Als Gast begrüßte IHK-Präsident Gerhard Witzany den Bundestagsabgeordneten Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, der der Vollversammlung seine Sicht zur Reform der Erbschaftsteuer und die damit verbundenen politischen Hintergründe erläuterte.
Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim mahnt in ihrem Positionspapier an, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren die von der Wirtschaft kritisierten Punkte mittelstandsfreundlich nachgebessert werden.
IHK-Vizepräsidentin Karin Siegert informierte die Vollversammlung darüber wie die IHK Unternehmen dabei unterstützt, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. „Behinderte können Leistungsträger sein“, sagte Siegert. „Sie können Werbeträger für Unternehmen mit einer besonderen Unternehmenskultur sein.“