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Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl können beantragt werden

|   Neumarkt

NEUMARKT. Wahlberechtigte aus dem Stadtgebiet Neumarkt können jetzt Anträge für die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 26. September stellen. Dies kann online, per Post mit dem ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsschreiben oder bei Vorlage des ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsschreibens durch persönliche Abholung der Unterlagen erfolgen.

Die Stadt rechnet angesichts der Entwicklung bei den Wahlen der letzten Jahre und der weiterhin bestehenden Ansteckungsgefahr durch Covid-19 mit einem hohen Anteil an Briefwählern. Während dieser bei der Bundestagswahl 2005 noch bei 18 Prozent gelegen war, waren es 2017 schon 37,1 Prozent aller Stimmen, die per Briefwahl abgegeben worden sind. Bei der Kommunalwahl 2020 waren es 18 Briefwahlbezirke gewesen, wobei die Briefwähler letztlich einen Anteil von 65,1 Prozent der tatsächlichen Wähler ausgemacht hatten.

Unterlagen für die Briefwahl zur Bundestagswahl können zum einen mit dem in die Wahlbenachrichtigung eingedruckten Antrag angefordert werden, der ausgefüllt werden muss und dann portofrei per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden kann. Wahlberechtigte können diesen auch persönlich in den Briefkasten der Stadtverwaltung beim Rathaus I einwerfen. Zum anderen kann man mit dem ausgefüllten Antrag auch direkt in den Mehrzweckraum im Rathaus IV in der Fischergasse gehen, um die Briefwahl dort persönlich beantragen sowie die Unterlagen gleich mitnehmen zu können. Und es gibt die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dies kann man über das Bürgerserviceportal der Stadt unter www.buergerserviceportal.de/bayern/neumarktopf/home, ein Link führt außerdem von der Startseite der www.neumarkt.de zur Onlinebeantragung. Darüber hinaus ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte ein QR-Code aufgedruckt, den man abscannen kann und über den man direkt zur entsprechenden Seite gelangt. Sollte die Online-Funktion nicht erreichbar sein, ist der Server überlastet. Einfach etwas später noch einmal versuchen oder die Unterlagen postalisch anfordern.

Wahlberechtigte, die keine Briefwahl machen wollen und zur Urnenwahl gehen wollen, müssen nur ihren Wahlbenachrichtigungsbrief oder ein Ausweisdokument in den Wahlraum mitnehmen. Insgesamt gibt es im Stadtgebiet bei der diesjährigen Bundestagswahl 31 Wahlbezirke, in denen die Urnenwahl am Wahltag durchgeführt werden kann. Für jeden Wahlberechtigten ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben, in welchem Wahlraum er am Wahltag seine Stimmen abgeben kann. Da sich gegenüber den letzten Wahlen die Zahl der Bezirke und die Einteilung der Wahlberechtigten auf die Wahllokale geändert haben können, bittet die Stadt die Wahlberechtigten, einen genauen Blick auf die Benachrichtigung zu werfen, wo sie wahlberechtigt sind.

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Foto: Martina Hösch/Stadt Neumarkt