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Run auf Briefwahlunterlagen

|   Neumarkt

NEUMARKT. Einen regelrechten Run auf Briefwahlunterlagen verzeichnet die Stadt Neumarkt in Ihrem Wahlamt. Derzeit sind bereits 8.195 Anträge für die Kommunalwahl am 15.3.2020 eingegangen. Im Vergleich zum gleichen Zeitpunkt vor der letzten Kommunalwahl 2014 sind dies jetzt bereits doppelt so viele Anträge: Vor sechs Jahren waren es am 17. Tag vor der Wahl 4.068 Anträge gewesen, am Ende hatten 9.205 für die Wahl insgesamt Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt.

Die Briefwahl für die Kommunalwahl kann noch bis zum 13.03.2020 um 15.00 Uhr beantragt werden. Zum einen ist dies mit dem in die Wahlbenachrichtigung eingedruckten Antrag möglich, den der Wähler per Post an die Stadtverwaltung senden kann. Er kann aber auch mit dem ausgefüllten Antrag direkt ins Rathaus II, 1. Stock, Zimmer 16 gehen und dort Briefwahl beantragen. Dies ist generell Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr möglich. Am 13.03. besteht die Möglichkeit bis 15.00 Uhr. Abgeben kann man die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis um 18.00 Uhr im Rathaus I. Auch online kann man die Briefwahlunterlagen beantragen, dies erfolgt über das Bürgerserviceportal der Stadt Neumarkt unter www.neumarkt.de . Zudem ist auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code aufgedruckt, über den man direkt zur entsprechenden Seite gelangt.

Wer am Wahltag selber wählen will, findet sein Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung. Insgesamt stehen 36 Wahllokale in Neumarkt für die Urnenwahl zur Verfügung. Auf der Wahlbenachrichtigung ist nicht nur das für den Wähler zuständige Wahllokal angegeben, sondern auch vermerkt, ob es behindertengerecht zugänglich ist. Neben den 36 Urnenwahllokalen gibt es 18 Briefwahlbezirke, in denen am Wahlabend und am nächsten Tag die per Briefwahl eingegangenen Stimmzettel ausgezählt werden.

Am Wahltag, dem 15.03.2020 und am Montag, 16.3.2020 sind dann rund 330 Helfer in den Wahllokalen zur Abwicklung der Wahl im Einsatz. Außerdem wirken noch etwa 10 Mitarbeiter in der Wahlleitung und über 70 Schülerinnen und Schüler mit, die als Stimmzettelverteiler in den Wahllokalen fungieren. Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind rund 32.300 Neumarkterinnen und Neumarkter.

In der Stadt Neumarkt werden dabei der Stadtrat sowie der Landrat und der Kreistag gewählt. Bei der Stadtratswahl hat jeder Wähler 40 Stimmen. Bei der Landratswahl eine, bei der Kreistagswahl stehen jedem Wähler 60 Stimmen zur Verfügung. Dabei ist es bei der Stadtrats- und Kreistagswahl möglich, dass der Wähler einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen gibt. Dadurch wird die Auszählung der Stimmen sehr aufwändig. Die Stadt Neumarkt bedient sich dabei eines Verfahrens mit Strichcodes auf den Stimmzetteln, das mit entsprechenden Lesegeräten und einer dazugehörigen Software das Auszählen erleichtert und beschleunigt. Die Stadt hat dabei bereits gute Erfahrungen, denn schon seit 2002 und danach 2008 und 2014 hatte sie ein solches Verfahren mit Barcode und Lesegerät bei den jeweiligen Kommunalwahlen im Einsatz.

Am Wahlabend können die interessierten Bürgerinnen und Bürger über die www.wahl.neumarkt.de sehen, wie die Stimmenauszählung verläuft und wie sich der aktuelle Stand darstellt. Bei der letzten Kommunalwahl 2014 gab es erste Ergebnisse zur Stadtratswahl bereits ab rund 20.00 Uhr, die meisten Stimmbezirke waren bis gegen 23.30 Uhr ausgezählt und das vorläufige Ergebnis lag gegen 1.40 Uhr am Montagfrüh vor. Vor der Auszählung der Stadtratswahl wird aber erst die Auszählung der Landratswahl vorgenommen. Für diese lag bei der letzten Kommunalwahl das erste Ergebnis aus einem Wahlbezirk bereits um 18.18 Uhr vor. Das vorläufige Ergebnis im Stadtgebiet Neumarkt war dann um 21.24 Uhr vorhanden. Die Auszählung zur Kreistagswahl zieht sich in Neumarkt erfahrungsgemäß bis in den Montag hinein. Hier lag das vorläufige Ergebnis um 11.57 Uhr für das Stadtgebiet vor.

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Foto: Dr. Franz Janka/Stadt Neumarkt