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Wildvogelpest-Fall in Weiden

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NEUSTADT. Aufgrund des bestätigten Falls der Wildvogel-Geflügelpest bei einer Wildente im Stadtgebiet Weiden legt das Veterinäramt des Landratsamts einen Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern rund um den Fundort festgelegt. Diese werden an den Hauptzufahrtswegen durch die entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.

 

Der Sperrbezirk im Landkreis Neustadt/WN umfasst das Gebiet nördlich der Stadt Weiden, insbesondere das Gemeindegebiet Altenstadt a.d. Waldnaab bis zum Forstweg, den Bereich westlich entlang des Hammerrankens bis zur westlichen Ortsgrenze Edeldorf und das Gebiet westlich der Autobahn A 93 im Bereich Moosloh.

 

Der Beobachtungsbereich erstreckt sich in den Landkreis in folgende Orte:

Altenstadt a.d. Waldnaab (Ortsteile: Altenstadt a.d. Waldnaab, Meerbodenreuth, Buch, Haidmühle, Kotzau, Sauernlohe), Bechtsrieth (Bechtsrieth, Trebsau), Etzenricht, Floß (Floß, Schönberg, Gailertsreuth, Welsenhof, Ritzlersreuth, Diepoltsreuth, Kühbach, Boxdorf, Steinfrankenreuth, Niedernfloß, Bergnetsreuth, Oberndorf, Fehrsdorf, Pauschendorf, Meierhof), Irchenrieth, Kirchendemenreuth (Kirchendemenreuth, Wendersreuth, Oed, Obersdorf, Döltsch, Klobenreuth, Denkenreuth, Holzmühle), Luhe-Wildenau (Luhe-Wildenau, Unterwildenau), Mantel (Mantel, Rupprechtsreuth), Neustadt a.d. Waldnaab (Neustadt a.d. Waldnaab, Mühlberg), Parkstein (Parkstein, Hagen, Hammerles, Niederndorf, Grünthal, Pirk (Pirk, Au, Hochdorf, Pischeldorf, Zeißau, Enzenrieth), Püchersreuth (Püchersreuth, Mitteldorf, Kotzenbach, Ilsenbach, Rotzendorf, Stöberlhof, Rotzenmühle, Wurz), Schirmitz, Störnstein (Störnstein, Rastenhof, Reiserdorf, Lanz), Theisseil (Theisseil, Edeldorf, Remmelberg, Aich, Letzau, Schammesrieth, Hammerharlesberg, Wilchenreuth, Fichtlmühle, Görnitz), Vohenstrauß (Vohenstrauß, Zieglmühle, Zeßmannsrieth), Weiherhammer (Weiherhammer, Geräum, Trippach). In beiden Bereichen gelten strenge Einschränkungen. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes mit den jeweiligen Regelungen für den Sperr- und Beobachtungsbereich wurden auch im Amtsblatt und in der Homepage des Landkreises www.neustadt.de veröffentlicht.

 

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen.

 

Die Kreisbehörde appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, keine toten Tiere ohne Handschuhe anzufassen. Darüber hinaus mahnt das Landratsamt eindringlich alle Geflügelhalter zur Einhaltung der Stallpflicht und erinnert noch einmal ausdrücklich an das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten.

 

Antworten auf häufig gestellten Fragen findet man unter www.stmuv.bayern.de/service/faq/anzeige.php. Wer sonstige Fragen hat, erhält weitere Infos beim Veterinäramt unter 09602/79-7110 oder 79-7130 oder per E-Mail unter veterinaerwesen@neustadt.de.

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