Aktuelles aus Neustadt

Direktversand von EU-Kartenführerscheinen ab 1. Januar

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Neustadt/WN. Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern einen neuen Service „Direktversand von EU-Kartenführerscheinen“ an. EU-Kartenführerscheine können jedoch nur versandt werden, wenn die betreffende Fahrerlaubnisklasse bereits erteilt wurde.

 

Dies ist der Fall beim begleitenden Fahren „BF 17“ durch den Ersatz der Prüfungsbescheinigung durch Aushändigung des Kartenführerscheins mit Vollendung des 18. Lebensjahres, beim Umtausch von Alt-Dokumenten wie Papierführerscheinen und alten unbefristete Kartenführerscheinen sowie Ersatzausstellungen (Verlust, Diebstahl, Änderung von Auflagen) und Verlängerungen von Lkw- oder Busfahrerlaubnisse innerhalb der Gültigkeit.

 

Mit dieser Neuerung des praktischen Direktversandservices erspart man sich einen Behördengang und Wartezeit. Gegen eine geringe Gebühr wird der neue EU-Kartenführerschein direkt von der Bundesdruckerei mit einem Anschreiben in den Briefkasten eingeworfen. Falls dieser Service nicht gewünscht wird, kann dem Direktversand bei der Antragstellung widersprochen werden. Bereits bei Beantragung des neuen Kartenführerscheines wird der alte Führerschein entwertet bzw. es wird ein Ungültigkeitsvermerk angebracht.

 

Als Ansprechpartner für Fragen steht die Führerscheinstellen des Landratsamtes unter jhammer@neustadt.de zur Verfügung.

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