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Equal Pay Day 2015 – die Lohnschere zwischen Frauen und Männer bleibt weit geöffnet

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SCHWANDORF. Der 20. März markiert heuer symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen länger arbeiten müssen, um das gleiche Gehalt zu erzielen, das ein Mann schon am 31. Dezember des Vorjahres hatte. Der Equal Pay Day weist also den geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied aus. Das heißt, dass eine Frau ca. 15 Monate arbeiten muss, um das Jahresgehalt eines Mannes zu verdienen. Umgerechnet ergeben sich daraus 79 Tage und das Datum des diesjährigen EPD ist somit der 20. März 2015. Diesen beachtlichen Lohnunterschied nehmen die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Schwandorf, Dorothea Seitz-Dobler und die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Helga Forster, zum Anlass, auf den „Equal Pay Day“ hinzuweisen.

 

Bei der Entgeltungleichheit sind es im Wesentlichen folgende Punkte, die sich in vielen Studien als besonders prägend herausstellen: Als Beispiele nennt Dorothea Seitz-Dobler, dass Frauen häufiger in Branchen arbeiten, in denen das Entgeltniveau niedriger ist, Frauen fehlen in bestimmten Berufen, Branchen und auf den höheren Stufen der Karriereleiter. Frauen unterbrechen oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger familienbedingt als Männer führt Dorothea Seitz-Dobler als weiteren Aspekt hinzu. Die typisch weiblichen Biografiemuster mit ihren geschlechtsspezifischen Übergangs- und (Wieder-) Einstiegshemmnissen sind geprägt von lange nachwirkenden Einbußen bei der Lohn- und Einkommensentwicklung im Lebenslauf.

 

Helga Forster benennt als wesentlichen Grund der Entgeltungleichheit, dass bestehende Rollenbilder die Aufgabenverteilung und das Berufswahlverhalten beeinflussen. Die Überwindung der traditionell schlechteren Bewertung und der prekären Ausgestaltung von Tätigkeiten und Berufen, die als Frauenberufe gelten oder die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, konnte bislang nicht nachhaltig gelingen. Auch dass viele Frauen in sog. Minijobs arbeiten, verschärft die Problematik, betont die Gleichstellungsbeauftragte. Für rund 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, stellte der Minijob die einzige Erwerbstätigkeit dar. Minijobbeschäftigte müssen selber keine Steuern und Sozialabgaben abführen, erwerben aber auch keine oder nur sehr geringe eigenständige Ansprüche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Minijobberinnen und Minijobber werden vielfach systematisch geringer bezahlt als andere Beschäftigte - obwohl das verboten ist. Fast 90 Prozent der geringfügig Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen.

 

Ziel des Aktionstags ist es, die Debatte über die Gründe der Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen in Deutschland in die Öffentlichkeit zu tragen, ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen, zu sensibilisieren und Entscheider zu mobilisieren, damit sich die Lohnschere schließt, sowie die unterschiedlichen Karrierechancen in den einzelnen Berufen und Branchen darzustellen und Wege zur Überwindung der Unterschiede aufzuzeigen.

 

Die Kampagne spielt auch für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses eine Rolle. Die schlechtere Bezahlung von Dienstleistungsberufen – und dazu gehören gerade auch die Gesundheitsberufe – macht ein Fünftel der Lohnlücke aus. Der geschlechtsspezifische Entgeltunterschied hat Auswirkungen auf das gesamte Leben von Frauen: Die Rentenlücke etwa liegt bei rund 60 Prozent. Altersarmut ist weiblich, belastet die Sozialkassen und schwächt die Inlandsnachfrage durch die eingeschränkte Kaufkraft von Frauen.

Zum Bild: Die Gleichstellungsbeauftragte Helga Forster (links) und die Beauftragte für Chancengleichheit, Dorothea Seitz-Dobler machen auf den Equal Pay Day aufmerksam.

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