Besondere Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden: Werbebanner

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen sind eine Ergänzung der geltenden 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden' welche dem Vertrag über eine Werbe-bannerschaltung unter www.dieoberpfalz.de zwischen der Oberpfalz Media GmbH & Co.KG (im folgenden 'Anbieter' genannt) und dem Kunden (im folgenden 'Kunde' genannt) zugrunde liegen.


2. Leistungen des Anbieters

2.1 Der Anbieter erstellt und/ oder schaltet den in Auftrag gegebenen Werbebanner. Die Größe der Grafik und der Datei richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.
2.2 Bei der Plazierung und Zeitpunkt der Aufschaltung des Werbebanners richtet sich der Anbieter nach den Wünschen des Kunden. Allerdings kann die gewünschte Plazierung und der gewünschte Zeitpunkt der Aufschaltung des Werbebanners nicht garantiert werden.
2.3 Vorbehaltlich Punkt 2.2 gilt als Aufschalttermin grundsätzlich jeweils der erste Wochentag eines Monats, soweit nichts anderweitiges vereinbart ist.
2.4 Der Anbieter führt eine Statistik über die Zahlen von PageViews (Aufrufe der Seiten, auf der die Werbung geschaltet ist), damit der Kunde einen überblick über die Besucherfrequenz seines Werbebanners erhält. Die Auskunft wird über einen AdServer zur Verfügung gestellt und kann vom Kunden auf Anforderung eingesehen werden.


3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter bis spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten 1. Schaltungstermin das für die Schaltung erforderliche Material in der endgültigen Fassung und so weit möglich in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
3.2 Die Gefahr der übersendung des Materials, sei es in digitaler oder anderer Form trägt der Kunde. Hierzu gehört insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten. Datenträger, Fotos oder sonstige Unterlagen werden dem Kunden nur auf sein Verlangen zurückgesandt. Kosten und Gefahr hierfür trägt der Kunde.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Kenntnis von Störungen bei der Verlinkung des Werbebanners zu der Zielseite den Anbieter unverzüglich von diesen Störungen zu unterrichten.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen


4.1 Die Vergütung für Erstellung und Schaltung der Werbebanner richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlußes gültigen Preisliste.
4.2 Die Abrechnung der Werbebannerschaltung erfolgt grundsätzlich zum Monatsende durch Lastschrifteinzug.
4.3 Ist die Erstellung des Werbebanners geschuldet, wird auch diese einmalige Vergütung durch Lastschrift eingezogen, wenn der Kunde das Werk nach Nr. 5 abgenommen hat.
4.4 Ist eine Vergütung nach TKP vereinbart, erfolgt eine Abrechnung nach Erreichen der vereinbarten Kontakte (PageViews) durch Lastschrifteinzug.


5. Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach der 1. Schaltung zu untersuchen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche nach der 1. Schaltung zu rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Werbung als abgenommen.


6. Konkurrenzausschluß

Ein Konkurrenzausschluß ist auch innerhalb der Webseite, auf der die Werbung bestimmungsgemäß geschaltet wird, nicht geschuldet.