Besondere Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden: Webcard

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen sind eine Ergänzung der geltenden 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden' welche dem Vertrag über die Schaltung einer Webcard unter www.dieoberpfalz.de zwischen der Oberpfalz Media GmbH & Co.KG (im folgenden 'Anbieter' genannt) und dem Kunden (im folgenden 'Kunde' genannt) zugrunde liegen.


2. Leistungen des Anbieters

2.1 Durch die Schaltung einer Webcard auf www.dieoberpfalz.de hat der Kunde die Möglichkeit, auf einem vorgebenen Platz von 40KB bestimmte Informationen über sich und sein Unternehmen darzustellen.
2.2 Die Webcard wird im 'Branchenbuch' der Website www.dieoberpfalz.de unter einer der vorgegebenen Kategorien geschaltet. Ein Anspruch auf exakte Plazierung innerhalb der jeweiligen Kategorie besteht nicht.
2.3 änderungen und Löschung der Webcard ist nur durch den Anbieter möglich.
2.4 Als Aufschalttermin gilt jeweils der erste Wochentag eines Monats, soweit nichts anderes vereinbart ist.


3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter bis spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin das für die Schaltung erforderliche Material in der endgültigen Fassung zur Verfügung zu stellen. Textdaten werden in der Regel schon bei Auftragserteilung übermittelt.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet bei Kenntnis von Störungen bei der Verlinkung der Webcard zu einer mit der Webcard verlinkten Seite den Anbieter unverzüglich von diesen Störungen zu unterrichten.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung für die Schaltung der Webcard richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlußes gültigen Preisliste.
4.2 Die Abrechnung der Werbcardschaltung erfolgt ein Jahr im voraus durch Lastschrifteinzug.
4.3 Die Erstellung der Webcard erfolgt kostenlos.


5. Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, die Webcard unverzüglich nach der Einstellung in die Website zu untersuchen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche nach der dem ersten Tag der Einstellung zu rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Webcard als abgenommen.


6. Konkurrenzausschluß


Ein Konkurrenzausschluß ist auch innerhalb der Webseite, auf der die Webcard bestimmungsgemäß geschaltet wird, nicht geschuldet.